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Das zum 1. Januar 2001 in Nordrhein-Westfalen eingeführte besondere Kirchgeld verstößt nicht gegen die Verfassung.


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Unterhaltsleistungen an einen Empfänger, der über ertragsloses oder nicht veräußerbares Vermögen verfügt, können steuerlich nicht abgezogen werden.


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Ein vereinbarter Zugewinnausgleich trotz fortbestehender Zugewinngemeinschaft unterliegt der Schenkungsteuer.


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Ein gerichtliches Abstammungsgutachten kann auch dann verwertbar sein, wenn es wegen eines heimlichen Vaterschaftstests erstellt worden ist.


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Ein geschiedener Ehegatte kann sich nicht darauf berufen, dass er in der neuen Ehe nur den Haushalt führt und mangels eines Einkommens keinen Unterhalt mehr bezahlen kann.


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Steuerliche Vorteile bleiben weiter Ehepaaren vorbehalten, eingetragene Lebenspartnerschaften können davon nicht profitieren.


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Derjenige Elternteil, der dem Kind den höheren Unterhalt zahlt, ist zum Empfang des Kindergelds berechtigt.


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Die Vereinbarung einer Unterhaltsabfindung ist auch dann noch bindend, wenn der Unterhaltsberechtigte eine neue Ehe schließt.


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Ein nichteheliches Kind kann auch nach dem Tod der Mutter nicht den Familiennamen des Vaters annehmen.


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Kinder, die erst nach dem Abschluss eines Ehevertrages geboren werden, können eine Korrektur der im Vertrag festgelegten Unterhaltsbestimmungen erforderlich machen.


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